Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich zu einem Therapieplatz?

Zunächst nehmen sie bitte über mein Kontaktformular, meine Email-Adresse oder per Telefon Kontakt mit mir auf.  Bitte geben Sie  mir bei Anfragen per Email oder über das Kontaktformular möglichst großzügig Zeiten an, in den ich Sie persönlich telefonisch erreichen kann. Aus Datenschutzgründen darf ich auf Emailanfragen nicht per Email antworten.

Da ich mich kontinuierlich im Gespräch mit Patienten befinde, biete ich jede Woche auch eine Telefonsprechstunde an. Zu diesen Zeiten können Sie mich persönlich telefonisch erreichen. Anschließend lade ich Sie zu einem Erstgesprächstermin ein und ggf. weiteren diagnostischen Terminen. Sollte eine psychotherapeutische Behandlung indiziert sein, werde ich Ihnen anschließend mitteilen können ob und wie lange Sie auf einen Therapieplatz warten. 

 

Gibt es Wartezeiten?

Häufig sind Wartezeiten leider nicht zu vermeiden. Wenn Sie bei der Angabe möglicher Terminzeiten flexibel sein können, ermöglicht dies mir, Sie zeitnäher in meinen Kalender aufzunehmen. Nach ihrem Erstgespräch werde ich Ihnen mitteilen können wie lange Sie voraussichtlich auf den Beginn der Therapie warten müssen und wie Sie die Wartezeit als Vorbereitung gut für sich nutzen können.

 

Brauche ich eine Überweisung vom Arzt?

Sie brauchen keine Überweisung um zu mir zu kommen. Sollten Sie zum ersten Gespräch eine Überweisung von ihrem behandelnden Arzt mitbringen dient dies meiner Information wie dieser Arzt ihr Beschwerdebild einschätzt. Nötig ist dies jedoch nicht. Sie haben ein Erstzugangsrecht und freie Arztwahl.

 

Verschreiben Sie Medikamente oder schreiben Sie mich arbeitsunfähig?

Als psychologische Psychotherapeutin ist es mir weder möglich Sie arbeitsunfähig zu schreiben, noch Medikamente zu verordnen. Sollte dies in Ihrem Fall notwendig sein, bitte ich Sie diesbzgl. mit ihrem behandelnden Arzt zu sprechen. Gerne kooperiere ich bei einer Kombination aus Psychotherapie und Medikation oder anderen Behandlungen mit ihren weiteren Behandlern. Diesbzgl. entbinden Sie mich schriftlich, auf Wunsch ,in den ersten Stunden von der Schweigepflicht dem anderen Behandler gegenüber.

 

Wer bezahlt was?

Die Behandlung psychischer Erkrankungen wird grundsätzlich von gesetzlichen Krankenkassen und den meisten privaten Krankenkassen vollständig übernommen. Dabei ist es unablässig, dass die Kriterien einer psychischen Erkrankung erfüllt sind.

Allgemeine Lebensprobleme können ebenso hohen Leidensdruck auslösen. Sind die erlebten Symptome jedoch nicht im Rahmen einer psychischen Erkrankung zu sehen, übernimmt die Krankenkasse die Behandlung leider nicht. In diesem Fall sind die Kosten für die Psychotherapie privat zu finanzieren. 

Zum Anfang jeder Therapie wird von meiner Seite eine gründliche Diagnostik durchgeführt, um zu klären ob eine psychische Erkrankung vorliegt und das weitere Vorgehen mit Ihnen zu planen.

 

Hat ein Psychotherapeut Schweigepflicht?

Psychotherapeuten sind per Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet.  Alles was Sie mir in Ihrer Psychotherapie und der vorangegangenen Diagnostik anvertraut haben, darf nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung weitergegeben werden (Schweigepflichtsentbindung). Psychotherapeutische Behandlungen müssen dokumentiert werden. Diese Behandlungsunterlagen unterliegen ebenso der Schweigepflicht und dürfen nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. 

 

Wie lang dauert eine Psychotherapie?

Es ist schwer eine Aussage darüber zu treffen wie lang Ihre Psychotherapie dauern wird. 

Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von der Art, der Schwere und der bisherigen Dauer der Erkrankung ab. 

Eine Akutbehandlung umfasst bis zu 12 Behandlungsstunden und kann in eine längerfristige Psychotherapie überführt werden. Diese wird in unterschiedlichen Behandlungsschritten beantragt. Eine Kurzeittherapie umfasst 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie kann bis zu 80 Stunden dauern. Die Psychotherapie findet normalerweise in 50-minütigen Einheiten als Einzelsitzung (ggf. unter Einbezug von Bezugspersonen) oder in 100-minütigen Gruppensitzungen statt. Die Frequenz der Sitzungen variiert je nach Bedarf und Behandlungsverfahren. 

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© 2021 Nadine Eitereich